Patientensicherheit


 E-Zert – Plattform qualifizierte

Ernährungstherapie & Ernährungsberatung e. V.

erfolgreich gestartet

Patientensicherheit in der Ernährungstherapie

Tipps zur Ernährung gibt es leider viel zu viele. Fachliche, methodische und therapeutische Kompetenz sind dabei nicht immer garantiert. Das bedeutet Unsicherheit für die PatientInnen mit ernährungsbezogenen Erkrankungen.


E-Zert – Plattform qualifizierte Ernährungstherapie & Ernährungsberatung e. V. verfolgt das Ziel einer hochwertigen Patientenversorgung und der Sicherung der Qualität ernährungstherapeutischer Interventionen. Hierfür bietet die Plattform ein gemeinsames Zertifikat für die Ernährungstherapie mit einheitlichen Mindestqualifikationen der LeistungsanbieterInnen. Die Suche nach qualifizierten Ernährungsfachkräften wird dadurch für ÄrztInnen, PatientInnen und Krankenkassen übersichtlicher und transparenter. Ernährungstherapeutisch Tätige mit einer soliden Qualifikation sind leicht auffindbar. Bisher sind auf der Plattform von E-Zert deutschlandweit bereits über 300 qualifizierte Ernährungsfachkräfte gelistet.


Und auch die Berufsgruppe selbst profitiert von der gemeinsamen Plattform durch eine gemeinsame Stimme, eine verbesserte Sichtbarkeit sowie eine zentrale Übersicht von anerkannten Weiterbildungen. Letztere werden durch eine unabhängige Zertifizierungskommission geprüft.


E-Zert e. V. wurde am 22.10.2023 von QUETHEB - Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V., dem Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD) und dem BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE) gegründet. Mittlerweile ist auch der Verband für Unabhängige Gesundheitsberatung e.V. – Deutschland (UGB) als Mitglied dabei.


Für beide Begriffe „Ernährungstherapeut“ und „Ernährungsberater“ gibt es keine einheitlichen Definitionen, geschweige denn einen gesetzlichen Schutz. DiätassistentInnen wiederum werden von EndverbraucherInnen häufig nicht als zuständig für alle ernährungstherapeutischen Bereiche wahrgenommen.


Ernährungstherapie ist eine delegierfähige Leistung, mit der MedizinerInnen bestimmte, entsprechend qualifizierte LeistungserbringerInnen beauftragen können. DiätassistentInnen haben aufgrund des gesetzlich geregelten Heilberufs die Grundqualifikation, um den ärztlichen Delegationsauftrag erfüllen zu können und eine verordnete Ernährungstherapie von der Diagnose über die Planung und Durchführung bis zur Dokumentation eigenverantwortlich umzusetzen. Andere Anbietende wie z. B. AbsolventInnen von Studiengängen der Ernährungswissenschaft oder Oecotrophologie verfügen über uneinheitliche Studienabschlüsse und inhaltliche Schwerpunkte. Im Versorgungsalltag fordern Krankenkassen meist die Vorlage eines Zertifikats, um Leistungen im Bereich Ernährungstherapie zu bezuschussen.

Ein Beitrag von E-Zert – Plattform qualifizierte Ernährungstherapie & Ernährungsberatung e. V.